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Teilzeitkräfte haben Recht auf gleichen Lohn

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Teilzeitkräfte Anspruch auf den gleichen Stundenlohn haben wie vergleichbare Vollzeitkräfte. Diese Entscheidung dürfte Einfluss auf viele Arbeitsverhältnisse im Bäckerhandwerk haben.

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ lautet das Motto. Dabei ist nicht immer klar, wann gleiche Arbeit überhaupt vorliegt. In manchen Arbeitsverträgen mit Aushilfen und anderen Teilzeitkräften sind geringere Stundenlöhne vereinbart als mit ähnlich ausgebildeten und ähnlich eingesetzten Kollegen. Sogar manche Tarifverträge sehen für Aushilfen geringere Stundenlöhne vor. In solchen Fällen muss nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nun genau hingeschaut werden.  

In dem Verfahren, über das die obersten deutschen Arbeitsrichter zu entscheiden hatten, ging es um einen Rettungssanitäter, der in Teilzeit tätig war und 12 Euro Stundenlohn bekam, während seine in Vollzeit beschäftigten Kollegen 17 Euro pro Stunde erhielten. Der Arbeitgeber meinte, er dürfe im Gehalt unterscheiden, da die Teilzeitkräfte mehr Freiheit bei der Einteilung ihrer Dienste hätten und die Planung bei den Vollzeitkräften einfacher sei. Diese Argumente überzeugten die Richter nicht. Teilzeitkräfte dürften nach dem Teilzeitbefristungsgesetz nicht benachteiligt werden.  

Das Urteil bedeutet nicht, dass gar nicht mehr unterschieden werden darf. Unzulässig ist es aber, wenn zum Beispiel zwei Verkäuferinnen, die grundsätzlich dieselbe Arbeit machen und über ein vergleichbares Ausbildungs- und Erfahrungsniveau verfügen, nur deshalb einen unterschiedlichen Stundenlohn haben, weil die eine 40 Stunden pro Woche arbeitet, die andere aber nur 10 Stunden. Ergeben sich dagegen aus der Vollzeittätigkeit mehr Verantwortung und Zuständigkeiten (zum Beispiel, weil die Vollzeitkraft die tägliche Abrechnung der Filiale erstellt und die Teilzeitkräfte einteilt), ist eine Unterscheidung auch weiterhin möglich. 

Der Krusten-und-Krumen-Tipp: 

Diese Entscheidung kennen auch Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, weil sie in verschiedenen Zeitungen und in den sozialen Medien besprochen wurde. Vermeiden Sie Ärger und Unzufriedenheit. Überprüfen Sie Ihre Arbeitsverhältnisse und korrigieren Sie entweder ungerechtfertigte Unterscheidungen oder schaffen Sie Differenzierungsgründe, indem Sie Vollzeitkräften mehr Verantwortung geben.

 

Stand: 8. Februar 2023